Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte – Beantragung der Förderung jetzt möglich!


Obwohl es noch keine zertifizierten Geräte gibt, kann schon jetzt eine Förderung beantragt werden. Die Mittelvergabe läuft nach dem Windhund Verfahren.

Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Dabei ist die chirurgische Kastration eines der möglichen Verfahren. Es gibt nun die Möglichkeit, sich Isoflurangeräte fördern zu lassen. Für 2020 stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium insgesamt 20 Mio. € zur Verfügung, um die Anschaffung solcher Geräte finanziell zu fördern.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 % (max. 5.000 € je Sauenhalter) der beihilfefähigen Ausgaben gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Anträge werden nach Eingangsdatum geprüft und bewilligt, bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind.

 Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe (i. S.v. Anh. I AgrarGVO), die im Bereich der Ferkelerzeugung tätig sind (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis: Achten Sie bei Stellung des Förderantrags als Personengesellschaft auf die Mitsendung einer gültigen Vollmacht für den Antragsunterzeichnenden.

Gefördert werden nur Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind.

Hinweis: Derzeit sind noch keine zertifizierten Narkosegeräte für die Isoflurannarkose verfügbar. Bitte orientieren Sie sich preislich an den auf dem Markt bereits verfügbaren nicht zertifizierten Geräten. Das Gerät darf erst dann bestellt/angeschafft werden, wenn Sie einen Bescheid von der BLE erhalten haben, dass Sie am Förderverfahren teilnehmen! Für bereits vorhandene oder vor Antragstellung bzw. dessen Bewilligung gekaufte Narkosegeräte wird keine Förderung gewährt.

Die Antragstellung erfolgt online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Online-Formulare bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Das Online-Formular ist abrufbar unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose.html?nn=8904230

Hinweis: Auf dem Online-Antrag wird je Aufruf eine individuelle Transaktionsnummer generiert. Bitte nutzen Sie daher ausschließlich die selbst aufgerufenen Online-Dokumente und nicht ggfs. zur Verfügung gestellte Kopien von Berufskollegen!

Können Sie zur Identifizierung NICHT den neuen Personalausweis in Verbindung mit der Smartphone App „Ausweis 2“ verwenden, so kann die Förderung nicht online beantragt werden. In diesem Fall muss das Online-Formular vom Antragssteller ausgedruckt, unterschrieben und im Original auf dem Postweg an die BLE gesendet werden! Eine Korrektur der Antragsdaten ist danach nicht mehr möglich.

Für Fragen steht die BLE zur Verfügung unter Tel.: 0228/ 68 45 -3900 oder per E-Mail:
ferkelnarkose[at]ble[dot]de

 

Quelle: LK NRW Sabine Czeschinski, FB Betriebswirtschaft, Bauen, Energie, Arbeitnehmerberatung, Tel. 0251/2376-486