Staatliche Antibiotikadatenbank: Ringauswertung nutzen!


Bezüglich der staatlichen Antibiotikadatenbank ist das Kompetenzgerangel und Interpretationsgetümmel – anders kann man es leider nicht bezeichnen – zwischen Bund und Ländern, HIT-Datenbank, Kreisen, LANUV sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz & Lebensmittelsicherheit immer noch in vollem Gange.

Mit allem Vorbehalt gehen wir davon aus, dass sich QS und die staatliche Datenbank auf die Übergabe der Antibiotikadaten einigen werden. Nach wie vor ungelöst – und anscheinend nicht zu regeln – ist die Diskrepanz, dass QS auf Basis der Tierplatzzahlen und die staatliche Datenbank aufgrund der Tierbewegungen die Antibiotikaverbräuche berechnen will.

Zu unterscheiden ist zwischen „tagesgenauen“ und „tagesaktuellen“ Bestandsveränderungen. Einige Kreisveterinärämter versenden Rundschreiben aus denen man entnehmen kann, dass jede Bestandsveränderung jeden Tag „tagesaktuell“ gemeldet werden muss. Dies sieht das Gesetz aber nicht vor.

Es reicht, wenn bis zum 14. Januar bzw. 14. Juli die Bestandsveränderungen gemeldet werden. Zu diesem Punkt bieten wir Ihnen unsere Hilfe an.

Das Bestandsregister eines schweinehaltenden Betriebes muss – zumindest theoretisch – immer aktuell vorliegen.

Vereinbaren Sie bis Mitte Dezember einen Termin mit ihrem Ringberater und lassen sich neben den Auswertungen auch das Bestandsverzeichnis inklusive Zugänge der Ferkel, Abgänge der Mastschweine und der dort eingetragene Verluste zusenden. Dann müssten bis über das Jahresende nur noch die letzten Veränderungen eingetragen werden und das Ganze kann dann verschickt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass seitens der Kreisordnungsbehörden Ordnungsgelder verhängt werden, wenn keine Meldungen kommen.