Deckzentrum
09 Februar 2024: Abgabe des Betriebs- und Umbaukonzepts beim zuständigen Veterinäramt, wenn die Sauenhaltung weitergeführt werden soll, oder eine verbindliche Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung bis 2026.
09 Februar 2026: Wenn bis 2024 ein Konzept eingereicht wurde, müssen bis zu diesem Datum baurechtliche Nachweise (Bauantrag) erbracht werden, falls der Umbau baulich notwendig ist, oder die Sauenhaltung muss endgültig aufgegeben werden.
09 Februar 2029: Wenn ein Konzept eingereicht wurde und der Bauantrag rechtzeitig gestellt wurde, müssen die Maßnahmen zum Umbau des Deckzentrums bis zu diesem Datum umgesetzt sein.
Abferkelstall
09 Februar 2033: Für die Umstellung der Abferkelbuchten ist ein Betriebs- und Umbaukonzept inklusive Nachweis eines gestellten Bauantrags, falls dieser benötigt wird, bei der Veterinärbehörde einzureichen.
09 Februar 2036: Die Umstellung auf die neuen Anforderungen im Abferkelbereich, insbesondere die Einführung von Bewegungsbuchten, muss bis zu diesem Datum umgesetzt sein.
Wichtiger Hinweis:
Wer keine dieser Fristen einhält oder kein Konzept einreicht, muss die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Schweinehaltung unverzüglich erfüllen, ohne die Übergangsfristen in Anspruch nehmen zu können.